Freizeitreiten in Sachsen

Allgemeines Fahrverbotsschild gilt vorerst nicht für Reiter

Beiträge / VfD
Datum: 02.05.2010, 09:02 Uhr
Einige Änderungen der STVO hatten in den vergangenen Monaten für Aufregung unter behördenkundigen Freizeitreitern gesorgt. So waren bisher Tiere (auch Reiter) vom Geltungsbereich des Schildes 250 (allgemeines Fahrverbot) ausgenommen. Die Änderung hätte auf so gekennzeichneten Wegen nur das Führen von Tieren erlaubt, was einem Reitverbot gleich gekommen wäre. „Vorerst“, so Albert Schwan, 2. Vorsitzender der VFD, „ist diese geplante Novellierung jedoch vom Tisch.“ Er bezieht sich dabei auf eine entsprechende Presseinformation von Bundesverkehrsminister Ramsauer. Damit, so der 2. VFD-Vorsitzende, bleibe für die Reiter alles beim Alten. Allerdings wird sich der Verband über weitere Pläne zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung rechtzeitig informieren und gegebenenfalls sein Veto einlegen.



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