Ich möchte alle Reiter, vor allem die sächsischen, noch mal darauf hinweisen. Reiten Sie bitte nur auf den dafür gekennzeichneten Wegen und kaufen Sie sich für das Reiten im Wald die Reiterplakette. Machen es Sie uns und allen anderen, die sich für eine Liberalisierung des Waldgesetzes einsetzen, nicht noch schwerer.
In einem mir vorliegenden Brief eines sächsischen Forstamtes an einem Reitbetrieb wurde folgendes geschrieben:
"Leider ist gegenwärtig festzustellen, dass in diesem Gebiet auch auf nicht gekennzeichneten Wegen geritten wird. Die Folge sind Schäden an Wegen und Belästigungen von anderen Erholungssuchenden, insbesondere auf den schmalen Pfaden in der ...
Wir fordern Sie auf, die festgelegten Routen zu beachten und Ihre Reiter vor dem Ausritt zu belehren. Sollten Sie oder Ihre Gäste die Reitwege in diesem Gebiet für Ihre Touren nutzen, gilt die gleiche Festlegung. Wir sind bemüht, das Reitwegenetz für Sie und Ihre Gäste weiterhin attraktiv und sicher zu unterhalten.
Bitte betrachten Sie dieses Schreiben auch als freundliche Aufforderung, Ihren finanziellen Verpflichtungen (Reiterplaketten 2003) nachzukommen. Sollten Ihre Pferde weiterhin ohne gültige Reiterplakette auf den Reitwegen angetroffen werden, wird der Reiter mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 40,00 ¤ belegt (Bußgeld im Wiederholungsfall). Die Benutzung nicht ausgewiesener Wege ist eine Ordnungswidrigkeit, der Reiter wird mit 25,00 ¤ verwarnt."
Sie sehen also, auch wenn es vielleicht lange genug gut gegangen ist, irgendwann trifft es sicherlich jeden mal. Irgendwann schaut auch der beste Förster nicht mehr weg, oder gerade richtig hin. Oder es ändert sich peronell etwas in Ihrem Forstamt. Machen es Sie sich nicht noch schwerer als es mit der jetzigen Gesetzeslage nun mal ist.
Und denken Sie daran, eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2 500 EUR, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 EUR geahndet werden. (§ 52 (4) SächWaldGestz)!
Allerdings muß auch zugeben werden, dass nicht alle Reiter dieses Reitbetriebes außerhalb der erlaubten Wege geritten sind. Dies ist auch aus dem mir ebenfalls vorliegenen Antwortbrief zu entnemen:
"Sehr geehrter Herr M., sehr geehrte Frau S.
Ihr Schreiben vom 2. Oktober habe ich erhalten und an den Reiterhof B. weitergeleitet, wo es zur Information der Reiter entsprechend ausgehängt wird.
Mir ist bekannt, dass sich die dortigen Reiter zumindest bei Gruppen- oder Touristikausritten an die vorgeschriebene Route gehalten haben. Hier wäre im Einzelfall zu prüfen, welche Reiter tatsächlich auf anderen Wegen unterwegs sind. Auch aus anderen Orten sind Reiter am See unterwegs.
Was die Reitmarken betrifft, so ist mir bekannt, dass ein Teil der Reiterschaft – nicht nur in B. - sich zwischenzeitlich aus dem forstlichen „Bezahlgelände“ (ausgenommen der bedingt öffentlichen Wege) gänzlich zurückgezogen hat und zu Pferde nur noch Straßen, Feldwege bzw. mit Bauern abgestimmte Raine oder Brachen benutzt. Zum einen, weil man zum Teil erst nach mehreren Kilometern auf öffentlichen Wegen ein Stück Reitweg erreicht, zum anderen, weil den meisten Reitern nur in ihrer unmittelbaren Umgebung ein Reitweg bekannt ist, dessen Verlauf zudem nirgends kartografiert ist und man bereits fünf Kilometer vom eigenen Stall entfernt schon nicht mehr weiß, ob und wo überhaupt ein Reitweg entlangführt bzw. man die Einflugschneise nicht findet.
Wo Waldwege zwischenzeitlich aufgeschottert oder mit Dachziegelbruch „befestigt“ worden sind, ist eine Nutzung durch Reiter ohnehin nicht mehr möglich. Wir stellen derzeit fest, dass es auch mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des Waldgesetzes und etlichen ABM-Projekten nicht gelungen ist, ausreichende, zusammenhängende und den Nutzern überhaupt bekannte Reitrouten zu schaffen. Das Bemühen der Forstleute, ihrerseits das Waldgesetz umzusetzen, schätzen wir durchaus hoch ein, halten es aber im Zusammenhang mit dem Paragrafen 12 für wirtschaftlich kontraproduktiv, in der Umsetzung von Seiten der Reiter und Förster und auf Steuerzahlers Kosten ungeheuer aufwändig und eigentlich auf Dauer – wie die Realität nach mehr als zehn Jahren zeigt - nicht realisierbar.
Es wäre äußerst bedauerlich, wenn sich künftig Reiter und Förster auf Bußgeldebene begegnen, aber angesichts der Tatsache, dass sich in weiten Teilen Sachsens und einigen des Landkreises keine für Reiter zugängliche, benutzbare und zusammenhängende Wege befinden, gehen wir entsprechenden juristische Auseinandersetzungen in Vertretung unserer Mitglieder auch nicht aus dem Wege.
Mit freundlichen Grüßen"
Sie sehen, es gibt noch Leute, die sich um Ihre Belange als Reiter im Wald kümmern. Bemühen Sie sich deshalb um Freundlichkeit und Einhaltung aller Vorschriften. Dass dies nicht immer einfach und manchmal gar unmöglich ist, ist mir jedenfalls auch klar.
Holger Ott
Webmaster
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* Namen und Orte absichtlich geändert oder offen gelasen, da es jeden von uns passieren kann.
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