Freizeitreiten in Sachsen

Grenzen nach Polen und Tschechien sind jetzt auch für Reiter und Kutschen offen

Beiträge / Sachsen mit Pferd
Datum: 12.01.2008, 05:52 Uhr
Eine Anfrage der VFD Sachsen (dem einzigen deutschen Bundesland wo per 21. Dezember 2007 gleich zwei Grenzen gefallen sind) beim Bundespolizeipräsidium Ost ergab folgende Antwort:

Das Überschreiten der Grenze ist nunmehr an jeder Stelle möglich. Dies trifft auch für Reiter und Kutschfahrer zu. Dabei sind nicht zwingend die ehemals ausgewiesenen Grenzübergänge zu nutzen. Ein Überschreiten der Grenze kann auch auf Wiesen, Felder, Wälder, etc. erfolgen. Zu beachten sind in diesen Fällen nur die privaten Nutzungsrechte bzw. Regelungen des Naturschutzes, aber das dürfte den Sportfreunden sicher bekannt sein.

Ein Benutzen von Straßen und Wegen ist auch an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gebunden. Insofern können die Sportfreunde keine Straßen nutzen, die gesetzlich für sie verboten sind (Bundesautobahnen) oder die durch eine entsprechende Beschilderung gesperrt sind.

Beim Grenzübertritt haben Personen weiterhin gültige Ausweisdokumente (Bundespersonalausweis/ Reisepass) mitzuführen. Die Pferde benötigen den von den Tierärzten ausgestellten Pferdepass.


Der Beitrag kommt von Freizeitreiten in Sachsen
http://www.freizeitreiten-sachsen.de/

Die URL für diesen Beitrag lautet:
http://www.freizeitreiten-sachsen.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=31