Index
Wanderreiter
· 12 Gebote
· Reiten in Sachsen
· Adressen
· Wanderreitstationen
· Sachsen's Reitwege
· Sächsische Schweiz
· Wanderreitwetter

 
Themen
· Sachsen
· andere Bundesländer
· Ausland

 
Reiten
· Voltigieren
· Reitsport-Suchmaschine
· Pferdediebstahl

 
Menü
· Home

Module
· Weiterempfehlung
· Suchen
· News
· FAQ
· Web Links
· Glossar
· Kontakt
· Gästebuch
· Impressum
· Disclaimer

 
Horsefriends
Dies ist ein Service von
www.horsefriends.de.
Im Forum und
Kleinanzeiger müssen Sie
sich noch extra anmelden
um posten zu können.

· Pferdeforum
· Reiterlexikon

 
Suchen

 
  
 Willkommen bei Freizeitreiten in Sachsen 
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG)
Wichtiges für Reiter

§ 30
Betreten der freien Landschaft
 

(1) Die freie Landschaft darf von allen auf eigene Gefahr zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Aussaat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen ganzjährig nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch

  1. das Ski- und Schlittenfahren (ohne Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft,
  2. auf dafür geeigneten Wegen das Radfahren ohne Motorkraft und das Fahren mit Krankenfahrstühlen. Fußgänger dürfen weder belästigt noch behindert werden.

(3) Vorschriften über das Betreten des Waldes, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen sowie straßenverkehrsrechtliche, fischerei- und jagdrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

 
 
§ 31
Schranken des Betretungsrechts
 

(1) Das Betretungsrecht umfasst nicht das Reiten, das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten sowie das Aufstellen und Abstellen von Fahrzeugen.

(2) Das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden. Die Gemeinden sollen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde, im Gebiet der Nationalparkregion Sächsische Schweiz oder eines Biosphärenreservats unter besonderer Berücksichtigung des Schutzzweckes mit der in § 17 Abs. 6 oder § 18 Abs. 3 genannten Verwaltung, geeignete Flächen ausweisen; die Ausweisung bedarf bei Privatgrundstücken der Zustimmung des Grundstückseigentümers.

(3) Organisierte Veranstaltungen wie Volkswanderungen sind nur auf öffentlichen Wegen gestattet. Motorsportveranstaltungen können gestattet werden, wenn keine Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder sonstige öffentliche oder private Belange entgegenstehen.

(4) Die Naturschutzbehörde kann durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betretungsrecht aus Gründen des Naturschutzes, des Feldschutzes, zur Durchführung von Pflegearbeiten, zur Regelung des Erholungsverkehrs oder aus sonstigen zwingenden Gründen beschränken oder aufheben. Eine Einzelanordnung kann durch Sperren im Sinne von § 32 Abs. 2 kundgetan werden.

 
 


Hinweis: Die Wiedergabe der Gesetzestexte erfolgt nach sorgfältiger Überprüfung; verbindlich ist der amtliche Text.



[ Wanderreiten Sächsische Schweiz | Urlaub rund um's Pony | Angebote ]
[ Adressen Wanderreitstationen | Tiergesundheit | Hufpflege | Forstämter | Grenzübergänge für Reiter ]
[ Gesetze Reiten in Sachsen | Waldgesetz | Waldgesetz - Volltext | Reitwege-Verordnung | Naturschutzgesetz | Naturschutzgesetz - Volltext | sächs. Verfassung - Auszug | StVO | StVO - Volltext ]
[ Voltigieren Voltigieren | Pflichtübungen | Grundsitz | Fahne | Mühle | Schere | Stehen | Flanke | Bodensprung | Bank | Knien | Liegestütz | Stützschwung | Waage | Wende | Aufsprung | Armhaltungen | Grifftechniken | Schwungtechniken | Landetechniken | Abgang ]
[ Kontakt | Gästebuch | Impressum | Disclaimer ]




Fatal error: Call to a member function Execute() on a non-object in /www/htdocs/ott/includes/pnSession.php on line 401