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 Willkommen bei Freizeitreiten in Sachsen 
Freizeitreiter jetzt mit juristischer Rückendeckung unterwegs
geschrieben von: Holger Ott am 01.06.2005, 15:17 Uhr
Gesetze + + + Presseinfo Juni + + +

Dittelsdorf am 1. Juni 2005

Die sächsischen Freizeitreiter und –fahrer sind ab sofort mit juristischer Rückendeckung unterwegs. Damit trägt der Landesverband der VFD der Tatsache Rechnung, dass seitens der Regierungskoalition offenbar kein Wille besteht, die bisherigen Reitregelung in Sachsen zu lockern. So ist zum Beispiel über die von allen fünf sächsischen Reiterverbänden Anfang Februar eingereichte Massenpetition mit 18 000 Unterschriften zur Liberalisierung des Waldgesetzes bis heute nicht entschieden.

Wander- und Geländereiter durchqueren aber schon bei einem Tagesritt den Bereich von vier bis fünf Forstämtern. Örtliche Reitwege enden jedoch nach wenigen Kilometern, Anschlusswege sind danach entweder nicht vorhanden bzw. ausgeschildert oder erweisen sich als völlig ungeeignet. Zugleich steht die bisherige Regelung im Widerspruch zur gebotenen Rücksicht auf die Natur. Ungeachtet der Witterungs- und Bodenverhältnisse sind Reiter gezwungen, die wenigen erlaubten Wege gegen Zahlung der jährlichen Zwangsabgabe zu benutzen. Weichen sie mit Rücksicht auf den Wegezustand zeitweise auf andere Pfade aus oder führen das Pferd, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Damit die VFD-Mitglieder ihren Anspruch auf die im Gesetz garantierte Nutzung ausreichender, möglichst zusammenhängender und geeigneter Reitwege nicht nur erbitten, sondern auch geltend machen können bzw. vor ungerechtfertigten Strafen geschützt sind, steht ihnen nun ein Rechtsanwalt für Reitwegeprobleme zur Seite. Die Kosten für die fachliche Beratung und einen eventuellen Rechtsstreit übernimmt (auf Antrag und nach Einzelfallentscheidung) der Landesverband. Zur Seite steht den Freizeitreitern mit
Wolfgang Lake-Schwarznecker, Chemnitz
Telefon 0371- 820 60 08
ein Jurist, der die Problematik selbst als Reiter und Pferdehalter kennt.

Hintergrund: Bislang ist Reiten im Forst nur auf vom Land eigens dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Die VFD fordert seit Jahren die Umkehr der Regelung. Auf allen Wegen, die nicht ausdrücklich verboten sind, soll künftig geritten werden dürfen. Das ist in den meisten anderen Bundesländern bereits der Fall. Auch für Sachsen empfahl eine innerministerielle Kommission bereits vor zwei Jahren eine solche Änderung, gegen die jedoch Waldbesitzer und Jäger Front machen.
 
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